Zu Teil 2: Urheberrechtsschutz für Fotos

Nachdem ich im letzten Teil auf die in Österreich geltende Rechtslage zum Thema „Urheberrechtsschutz für Fotos“ eingegangen bin und auch kurz auf die breit gefächerte Meinungsvielfalt in einschlägigen Diskussionsforen verwiesen habe, möchte ich im heutigen – 3. Teil – dieser Artikelserie meinen eigenen Standpunkt etwas eingehender erläutern.

Zuvor aber einige Punkte über meine Fotos generell:

Die von mir auf meiner Homepage (genauer gesagt auf meinen diversen Websites) ausgestellten Fotos (mittlerweile fast 16.000) sind aus Speicherplatzgründen und aus Rücksicht auf die Ladezeiten in Größe und Qualität deutlich reduziert.

Trotz dieser Einschränkung und auch wenn ich die Bilder im Internet öffentlich präsentiere, dürfen Fotos nicht ohne schriftliche Genehmigung von meinen Webseiten entnommen werden.

In der Vergangenheit habe ich zwar schon einige Male im Nachhinein erfahren, dass meine Bilder widerrechtlich verwendet wurden – einmal habe ich sogar eine Beschwerde erhalten, dass die Fotos für einen öffentlichen Vortrag in viel zu schlechter Qualität und nur viel zu klein verfügbar wären.

Da es sich bisher bei jenen Fällen, von denen ich Kenntnis erhielt, aber ausschließlich um Privatpersonen bzw. um gemeinnützige Organisationen handelte, wurde ich nicht weiter aktiv.

Meist bin ich aber ohnehin bereits vorher kontaktiert und um Erlaubnis gefragt worden. Und darum möchte ich es auch weiterhin so halten, dass ich meine Fotos bei entsprechender Anfrage für nicht-gewerbliche Zwecke bei Nennung meines Namens und meiner Webadresse (Foto: Christian Suschegg – www.wanderprofi.at) kostenlos zur Verfügung stelle werde.

Sollte ich allerdings erfahren, so wie es jetzt passiert ist, dass meine Fotos für geschäftliche Zwecke verwendet werden, ohne vorher meine schriftliche Einwilligung einzuholen und die Regelung der Nutzungsrechte abzuklären, werde ich künftig mit den gesetzlich festgelegten Möglichkeiten gegen den dreisten Foto-Dieb vorgehen.

Da mir aber durchaus bewußt ist, dass – vielleicht auch mangels Wissen – unüberlegte Handlungen und Fehler passieren können, empfehle ich auch anderen Bilderklau-Opfern folgende Vorgangsweise im Sinne einer gütlichen Einigung:

1.) Beweissicherung:
Screenshot bzw. Ausdruck der betreffenden Webseite mit dem gestohlenen Bild.
Bittet auch einen unabhängigen Zeugen, das gleiche auf einem anderen Computer zu machen.

2.) Kontaktaufnahme:
Schreibt den Homepage-Betreiber über die im Impressum ersichtlichen Daten mit einer freundlichen E-Mail an und bietet ihm eine einvernehmliche Lösung an.

3.) Kontaktaufnahme – Wiederholung:
Sollte diese Anfrage nicht innerhalb weniger Tage beantwortet werden, schreibt eine 2. E-Mail, in der Ihr Euer Ansinnen wiederholt. Vergreift Euch aber nicht im Ton. Bindet eventuell weitere Zeugen in den Empfängerkreis ein.

Kommt jetzt noch immer keine Reaktion, würde ich folgende Vorgangsweise empfehlen – und vergesst nicht: Ihr seid keine Bittsteller, sondern klar im Recht.

4.) Rechnung:
Sendet dem Bilderklauer mittels eingeschriebenem Brief eine Rechnung und legt noch einmal die eindeutige Gesetzeslage klar.

Auch wenn der Foto-Dieb das Bild mittlerweile entfernt hat, würde ich zu diesem Zeitpunkt bei weiterer Verweigerung, keine Skrupel mehr haben, auch „schwerere Geschütze“ aufzufahren.
Oder würdet Ihr einem Auto-Dieb verzeihen, der – nachdem er ertappt und entlarvt wurde – das Auto einfach wieder abstellt und so tut, als wäre damit alles wieder in Ordnung ?
Welche weiteren Möglichkeiten und Aktionen schweben mir da so vor ?

Zuallererst bietet sich natürlich der Weg zum Rechtsanwalt an. Es gibt klare gesetztliche Regelungen zum Urheberrecht und mittlerweile zeigen ja auch einige Beispiele (im Internet nachzulesen), dass für ein Anwaltsschreiben an den Urheberrechtsverletzer schnell einmal höhere dreistellige Eurobeträge fällig werden – ganz zu schweigen von gerichtlichen Klagen, bei denen auch Tausenderbeträge keine Seltenheit sind.

Je nach Unverfrorenheit des Bilderklauers würden mir natürlich auch noch anderen Möglichkeiten in den Sinn kommen, allerdings vermute ich, dass ich mich dabei auf dünnes Eis begeben würde – darum sind diese Maßnahmen eher mit Vorsicht zu genießen.

Beginnt in Fotoforen eine Diskussion, wie andere gegen diese Dreistigkeit vorgehen würden. Ihr werdet sehen, wie schnell und fordernd die Fragen nach dem Dieb und dem Bild kommen. Und wie leicht kann man sich da verplappern und die entsprechenden Daten herausgeben ;-)

Beschreibt in einem Blog-Beitrag, wie ihr bestohlen wurdet. Und irgendwann kann das ja in der konkreten Angabe des Diebes sowie in der Präsentation des zuvor sichergestellten Beweismaterials münden.

Ganz krass wäre es natürlich, die Kunden dieses „ehrenwerten Homepage-Betreibers“ zu befragen, was sie denn so darüber denken, mit einem Dieb geschäftliche Beziehungen zu pflegen.

Im nächsten Teil dieser Artikelserie werde ich konkreter auf meinen eigenen Fall eingehen. Ich werde Euch einige Details über die ohne meine Zustimmung mißbräuchlich verwendeten Fotos erzählen, sowie ein Muster meiner an den Foto-Dieb gericheten E-Mail zeigen.

Zu Teil 4: Opfer einer Urheberrechtsverletzung

Schreibe einen Kommentar

*

Kommentare werden moderiert. Es kann etwas dauern, bis dein Kommentar angezeigt wird.