Zuständigkeitsbereich für Ungeziefer-Entfernung

Nachdem bereits bei meinem letzten Blog-Eintrag ein ziemlich ungustiöses Thema zur Sprache kam, habe ich mir gedacht, ich bleibe gleich auf dieser Linie.

Deshalb möchte ich am Beginn dieses Eintrages

a) eine Warnung aussprechen und
b) zugleich meine grundsätzliche Tierliebe bekennen.

Ad a)

ACHTUNG: In diesem Blog-Beitrag geht es mitunter wieder etwas deftiger zur Sache.

Menschen mit schwachen Nerven, schwachem Magen oder beidem, Kleinkinder oder ängstliche Zeitgenossen sollten nicht mehr weiterlesen.

Ad b)

Grundsätzlich bin ich ein sehr tierliebender Mensch. Das geht bisweilen sogar so weit, dass ich im Wald auf ameisenreichen Steigen darauf achte, nach Möglichkeit kein Massaker anzurichten, wobei ich durch Ausweichmanöver mitunter schon selbst ins Rutschen gekommen bin.

Nun aber zum eigentlichen Thema:

Jetzt ist er also wieder da – der von vielen ersehnte Sommer mit schwül-heißen Tagen und lauen Nächten. Mitunter kühlt es nun auch nachts nicht mehr ab, die Fenster sind häufig rund um die Uhr geöffnet. Und damit gelangt natürlich auch verstärkt diverses, kleines (Un)Getier in die Häuser und Wohnungen.

Ob harmlos (Marienkäfer, Weberknecht) oder lästig (Fliegen), unangenehm (Gelsen) oder abstossend (dicht behaarte Nachtfalter), nicht selten aber auch furchterregend (fette, grauslige Spinnen).

Meine Liebste – die AlpenYetin – und ich haben dabei folgende Abmachung, die bei Bekanntschaft mit neuen Gattungen und Arten, welche durch die globale Klimaerwärmung auch in unseren Breiten Einzug halten, allerdings ständig neu evaluiert werden muß:

Grundsätzlich fällt die Entfernung sämtliche Kleintiere aus der Wohnung in meinen Zuständigkeitsbereich, allerdings kann ihr diese Tätigkeit dann zugemutet werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen.

1.) Maximal 6 Beine (in natürlichem, vollständigem Zustand – vorher ausreissen gilt nicht).

2.) Die Entfernung aus der Wohnung sollte bei lebendigem Leibe des Tieres möglich sein (also z.B. mittels Besen und Schaufel).

3.) Falls Punkt 2. nicht gewährleistet werden kann, muß sichergestellt sein, dass das „Zerdrücken“ lautlos oder zumindest ohne deutlich vernehmbares Knacksen und ohne wesentliche Schleimabsonderung möglich ist.

Alles andere fällt in mein Ressort – insbesondere Spinnentiere, wobei bei diesen die Körpergröße völlig unerheblich ist. Es genügt bereits der Anblick von mehr als 6 Beinen (meines Wissens gibt es kein Kleingetier mit 7 Beinen) um eine panikartige Reaktion hervorzurufen, welche mit der Körpergröße des Ungeziefers exponentiell anwächst.

Allerdings nur bis zu einem bestimmten Punkt. Denn darüber hinaus – bei besonders immensen Wuchsformen – wandelt sich die Reaktion schließlich in eine nahezu unbewegliche Starre, wobei dem Ekel dabei nur mehr mit weit aufgerissenen Augen und flüstenderweise Ausdruck verliehen werden kann.

Meist wird so etwas ähnliches wie „Tua´s weck“ gemurmelt – was in das Hochdeutsche übersetzt in etwa heißen soll: „Tu sie weg“.

Dann ist es Zeit für mich, einen Schuh oder etwas vergleichbar Stabiles zur Hand zu nehmen (eine Zeitung kann mitunter schon zu dünn sein – sollte es unbedingt etwas aus Papier sein, dann schon eher das Telefonbuch oder der Quelle-Katalog), um dem Eindringling kurz und schmerzlos den Garaus zu machen, wobei es manchmal schon sehr erstaunlich ist, welche Ansammlung an zähflüssigen Körpersäften so mancher „Hutzen“ (umgangssprachlich für große Spinne) in seinem Inneren birgt.

Aber selbst von diesen – jeglichen Lebens beraubten – Bruchstücken und Resten will die AlpenYetin weder etwas hören und schon gar nicht sehen.

Es bleibt beim angewiderten „Tua´s weck !“, welches eventuell noch um ein dazwischen liegendes „endlich“ erweitert wird.

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